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Die
EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 wirksam |
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Mit
dem
inkraft treten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehen
einschneidende Änderungen des Datenschutzrechtes einher.
Stellte bereits das Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDSG) für manch
kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), Gewerbetreibende aber auch
Freiberufler ein Buch mit sieben Siegeln dar, so hat sich die Situation
mit der DSGVO und dem 2018 daran angepassten BDSG nochmals
verschärft, denn die Umsetzung der Pflichten der DSGVO setzt
nunmehr die Umsetzung einer Vielzahl von Prozessen voraus.
Umfangreiche
Nachweispflichten nach der DSGVO
Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende haben dabei als
Verantwortliche jederzeit die Pflicht, die Einhaltung der in Art. 5
Abs. 1 DSGVO geregelten Datenschutzgrundsätze
gegenüber den
Aufsichtsbehörden nachzuweisen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Das
heiß im Klartext:
Jeder muss auf Anforderung der
Datenschutzbehörde Unterlagen vorweisen können, die
die
Einhaltung der Datenschutzgrundsätze belegen!!!
Die Nachweispflicht (sog. Accountability) erfüllt nur, wer
nachweisen kann, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten
rechtmäßig, nach Treu und Glauben, transparent,
zweckgebunden, datenminimiert, richtig, speicherbegrenzt sowie integer
und vertraulich erfolgt.
Viele Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler haben bereits in
der Vergangenheit unterschiedlichste Maßnahmen umgesetzt, um
datenschutzkonform zu arbeiten. Die im Hinblick auf das BDSG
umgesetzten Maßnahmen genügen aber in aller Regel
nun nicht
mehr.
Ein Verstoß gegen die Nachweis- und Rechenschaftspflichten
kann -
wie bereits bisher - Bußgelder nach sich ziehen. Die
Höhe
der Bußgelder bemisst sich u.a. anhand folgender Faktoren:
Dauer,
Art und Schwere des Verstoßes, Schadensumfang und betroffene
Datenkategorien. Den Verantwortlichen, die bis dato keinen
hinreichenden Datenschutz vorweisen können, raten wir zur
Eile,
denn natürlich lassen sich auch empfindliche
Bußgelder nicht
generell ausschließen.
Hinzu kommt das Risiko, von Konkurrenten, Verbänden oder
Verbraucherschützern aus ganz Europa abgemahnt zu werden.
Mit mehr als 30 Jahren
Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutz- und
Datensicherheits-Maßnahmen bieten wir Ihnen
Unterstützung
bei der Umsetzung und Implementierung der notwendigen
Maßnahmen!!
Für die rechtliche Beratung und zur Klärung Ihrer
diesbezüglichen Fragen arbeiten wir mit dem Papenburger
Rechtsanwalt Gerhard Bornhorst zusammen.
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Proaktive
IT-Sicherheit
Die Covid-19-Pandemie hat durch die Lockdowns die Digitalisierung in
Deutschland vorangetrieben. Die Menschen waren quasi gezwungen, einen
größeren Teil des Lebens online zu verbringen und
das Internet stärker als je zuvor zu nutzen. |
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